ErklÀrung zur Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit gilt fĂŒr den Webauftritt von Certmedica International GmbH, abrufbar unter www.aldiamed.de.

2. Rechtsgrundlagen

Die Certmedica International GmbH ist bemĂŒht, die Website aldiamed.de gemĂ€ĂŸ den Anforderungen des BarrierefreiheitsstĂ€rkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugĂ€nglich zu machen. Grundlage fĂŒr die technische Umsetzung sind die in der Norm EN 301 549 definierten Anforderungen in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf KonformitĂ€tsstufe AA, an denen sich dieser Webauftritt orientiert.

3. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach einer aktuellen Selbstbewertung nur teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der oben genannten Regelwerke werden derzeit noch nicht in allen Bereichen vollstĂ€ndig erfĂŒllt, werden aber schrittweise umgesetzt.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige Bilder verfĂŒgen ĂŒber fehlende oder unzureichende Alternativtexte
  • Verlinkte PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei
  • Einzelne HTML5-Video verfĂŒgen noch nicht ĂŒber Untertitel und Transkripte 
     

5. Erstellung dieser ErklÀrung

Diese ErklĂ€rung wurde auf Basis einer internen Selbstbewertung der Barrierefreiheit am 08.12.2025 erstellt. Eine externe ÜberprĂŒfung dieser ErklĂ€rung liegt derzeit noch nicht vor.

FĂŒr die ÜberprĂŒfung der Barrierefreiheit unseres Webauftritts nutzen wir das anerkannte PrĂŒftool „WAVE – Web Accessibility Evaluation Tool“. Datum der letzten ÜberprĂŒfung/ Aktualisierung: 08.12.2025

6. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen MĂ€ngel bei der barrierefreien Gestaltung von www.aldiamed.de auffallen oder Sie Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugĂ€nglich sind, können Sie sich gerne melden: 

Certmedica International GmbH
Magnolienweg 17
63741 Aschaffenburg
Telefon: +49 (0) 60 21 / 150 93 – 0
E-Mail: info@certmedica.de
Bitte geben Sie dabei die betroffene Seite bzw. Funktion möglichst genau an.

7. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zustÀndige Schlichtungs- beziehungsweise Durchsetzungsstelle Ihres Bundeslandes wenden. Die Kontaktdaten der zustÀndigen Stelle sind in der Regel auf der Website der/des Behindertenbeauftragten des Bundes beziehungsweise des jeweiligen Landes abrufbar.